Hundesteuer und Hundegebühren 2024Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil die zu entrichtende Abgabe (Hundesteuer) sowie die Hundegebühren wie folgt festgesetzt:
Abgabe:
Gebühren:
Muss das Gemeindeverwaltungspersonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, werden der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150.00 in Rechnung gestellt (unverändert).
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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