https://www.rifferswil.ch/de/verwaltung/publikationen/?action=info&pubid=414760
22.12.2024 12:52:34
Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil die zu entrichtende Abgabe (Hundesteuer) sowie die Hundegebühren wie folgt festgesetzt:
Abgabe:
Gebühren:
Muss das Gemeindeverwaltungspersonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, werden der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150.00 in Rechnung gestellt (unverändert).
Datum: | 3. Nov. 2023 |
Herausgeber: | Kanzlei |
Autor: | Gemeinde Rifferswil |
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