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Einwohnerkontrolle - Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Rechnung
Preis: 30.00 Fr.
Nötige Unterlagen
Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt?

Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfahren
Bei Erhalt Ihrer Bestellung wird Ihnen das Handlungsfähigkeitszeugnis so bald als möglich zugestellt oder Sie können es direkt am Schalter bei der Einwohnerkontrolle abholen (bitte unter Kommentar vermerken). Dritte müssen Vollmacht vorlegen, dass sie berechtigt sind, das Dokument für Sie abzuholen.
Personalien
falls keine Nummer vorhanden, bitte keine vermerken
  
Versandadresse, falls abweichend von obenstehender Adresse
falls keine Nummer vorhanden, bitte keine vermerken
Zur Verifizierung füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus.
  
Weitere Bemerkungen
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