Einwohnerkontrolle - Adressauskunft
Unsere Adressauskünfte richten sich nach den Bestimmungen des Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und des Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG). Die Adressauskunft beinhaltet aus Datenschutzgründen nur: Name, Vorname, Zuzugs-/Wegzugsdatum und die Adresse in Rifferswil.
Für Auskünfte über Zuzugs- und Wegzugsort, Gebutsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person ist dem Gesuch zusätzlich ein Interessenachweis beizulegen. Die betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private gemäss § 22 IDG sperren lassen. Gemäss § 23 kann das öffentliche Organ die Bekanntgabe von Informationen ganz oder teilweise verweigern oder schiebt sie auf, wenn eine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht. Sie können entweder das Online-Formular oder das angehängte PDF-Gesuch ausfüllen. Bitte senden Sie das PDF-Gesuch an die Gemeindeverwaltung z.H. der Einwohnerkontrolle. Gebühren: Voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.00 Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.00 Telefonische Adressauskünfte: Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Aktionen
Verantwortliche Person: Dominique Kern Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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