Einwohnerkontrolle - Adressänderung/Umzug innerhalb Gemeinde/Mehrfamilienhaus
Sie sind innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes umgezogen?
Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, melden dies der Einwohnerkontrolle gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen. Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor. Die Adressänderung/Umzug im gleichen Wohngebäude kann über die Plattform eUmzugCH (siehe Link) erfolgen oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Rifferswil. Für die persönliche Ummeldung am Schalter werden folgende Dokumente benötigt: Schweizer Bürgerrecht
Ausländische Staatsangehörige
Aktionen
Verantwortliche Person: Dominique Kern Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
zur Übersicht
|