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Einwohnerkontrolle - Abmeldung/Wegzug

Personen, welche die Gemeinde Rifferswil verlassen, melden dies der Einwohnerkontrolle gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen (MERG) innert 14 Tagen. Die Verordung über das kantonalrechtliche Ordungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.

Die Abmeldung kann über die Plattform eUmzugCH (siehe Link) erfolgen oder
persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Rifferswil. Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerrecht:
  • amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Meldeausweis

Andere Staatsbürgerschaft:
  • amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Ausländerausweis

Wochenaufenthalter (Online-Abmeldung nicht möglich)
  • amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Meldeausweis

Aktionen
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Verantwortliche Person: Dominique Kern
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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