Einwohnerkontrolle - Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder Online bestellen. Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt? Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil. In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ein Versand der Wohnsitzbestätigung an Dritte wird von uns nicht getätigt. Das Weiterleiten oder aushändigen des Dokuments an Dritte ist Sache des Inhabers des Auszuges. Aktionen
Verantwortliche Person: Dominique Kern Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
zur Übersicht
|