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Einwohnerkontrolle - Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen

Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Wann werden Auszüge aus dem Einwohnerregister an Dritte ausgehändigt?

Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen gegenseitig, wenn sie im gleichen Haushalt leben, die bestellten Dokumente bei der Gemeindeverwaltung unter vorlegen eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) abholen. Dies gilt lediglich für Personen mit Wohnsitz in Rifferswil.
In allen übrigen Fällen ist eine Vollmacht vorzuweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Verantwortliche Person: Dominique Kern
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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