Willkommen auf der Website der Gemeinde Rifferswil



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken

Gastwirtschaftspatent

Um einen bewilligungs- und abnahmepflichtigen Gastwirtschaftsbetrieb handelt es sich, wenn mit Erwerbabsichten Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt angeboten werden.

Neben den baurechtlichen Bestimmungen sind das Lebensmittelgesetz (LMG), die Hygieneverordnung (HyV) und das Arbeitsgesetz (ArG) mit den zugehörigen Ausführungsverordnungen einzuhalten.

Für die Führung von Gastwirtschaftsbetrieben ab 10 Plätzen oder bei Alkoholausschank ist zudem gemäss § 2 Abs. 1 lit. a, Gastgewerbegesetz (GGG), ein Patent notwendig.

Aktionen
Laden (pdf, 95.3 kB)


Verantwortliche Person: Laura Molleman
Zuständige Instanz: Kanzlei

zur Übersicht