Grüngut
Abfallgebühren 2025
Die Abfallgebühren 2025 für das Grüngut werden, gestützt auf die Abfallverordnung vom 01.09.1992, wie folgt festgesetzt:
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 90.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF150.00 (unverändert)
Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Was gehört in das Grüngut?
- Sämtliches organisches Material wie Rüstabfälle aus der Küche oder Gartenabraum.
Was gehört nicht in das Grüngut?
- Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine
- Speisereste (gehören in den Hauskehricht)
Bereitstellung der organischen Abfälle in für die Kammschüttung (maschinelle Leerung) geeigneten Normcontainern der Grösse 140, 240, 660 l oder Stahlcontainern von 800 l sowie mit verrottbarer Schnur gebündelte Äste, Baumschnitt, Schilf, Stauden, Sträucher. Bündel nicht länger als 1.50 m und max. 30 kg schwer. Durchmesser der Äste usw. nicht mehr als 6 cm.
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Hauskehricht
Was gehört in den Hauskehricht?
- Gesamter nicht wiederverwertbarer Hauskehricht
1 x pro Woche, in der Regel montags ab 06.30 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Keine Sammlung am
- Ostermontag 21.04.2025 -> Ersatz-Sammeltag Dienstag 22.04.2025
- Pfingstmontag 09.06.2025 -> Ersatz-Sammeltag am Dienstag 10.06.2025
In den offiziellen Kehrichtsäcken des Bezirks Affoltern (Verkaufsstelle Rifferswil: Volg-Laden, Dorfzentrum).
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Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elekrogeräte
Abfallgebühren 2025
Die Abfallgebühren 2024 für den Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elektrogeräte werden, gestützt auf die Abfallverordnung vom 01.09.1992, wie folgt festgesetzt:
- Jahrespauschale Einpersonenhaushalt CHF 70.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt CHF 130.00 (unverändert)
- Jahrespauschale Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 70.00 (unverändert)
Alle Tarife zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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