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Hundewesen

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich:

Hunde

Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert sein.

Meldepflicht

Jegliche Hundehaltung hat der Hundehalter innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und bringen Sie den Heimtierpass/Heimtierausweis mit. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung einschliesst. Diese Meldepflicht gilt auch für die Abgabe oder den Tod eines Hundes.

Verabgabung

Die Rechnung der Hundesteuer wird Ihnen im März zugestellt.
Gemäss § 23 Abs. 1 des Hundegesetzes wird festgehalten, dass der Gemeinderat die Höhe der jährlich zu entrichtenden Abgabe für jeden gehaltenen Hund bestimmen kann. Die Gemeinde Rifferswil hat die Hundesteuer auf Fr. 150.00 festgelegt. Die jährlich festgesetzte Kantonsbeitrag von aktuell Fr. 30.00 pro Hund sind in den Abgaben enthalten. Bei einer Neuanmeldung wird zusätzlich die Melde- und Einschreibgebühr von Fr. 20.00 verrechnet. Erreicht ein Hund das Alter von 6 Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte.

Weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website vom Veterinäramt Zürich.

Ausbildungspflicht

Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde grosse oder massige Hunde (Rassentypenliste I), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen. Mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes können Sie einfach herausfinden, welche Hundekurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.

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