Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)Alimentenhifle / Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkasso Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Zuständig für die Beratung, Unterstützung und Umsetzung dieser Aufgaben sind die Alimentenhilfestelle des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB). Weitere Informationen: Alimentenhilfe | Kanton Zürich (zh.ch) Kontakt:
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