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Interessenbindung Gemeinderat Amtsdauer 2022-2026


In Anwendung von Art. 17 der Gemeindeordnung Rifferswil und § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen des Gemeinderates offengelegt:

  1. Ihre beruflichen Tätigkeiten
  2. Ihre Mitwirkung in Organen der Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes
  3. Ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts
  4. Dauerende Leistungs- und Beratungsfunktion für kommunale, kantonale und eidgenössische Interessensgruppen
  5. Ihre Mitgliedschaft in weiteren Interessengruppen, sofern dies für die Behandlung von Geschäften der Gemeinde relevant ist


Datum: 3. Jan. 2024
Laden: (pdf, 53.6 kB)



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