Interessenbindung Gemeinderat Amtsdauer 2022-2026
In Anwendung von Art. 17 der Gemeindeordnung Rifferswil und § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen des Gemeinderates offengelegt:
- Ihre beruflichen Tätigkeiten
- Ihre Mitwirkung in Organen der Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes
- Ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts
- Dauerende Leistungs- und Beratungsfunktion für kommunale, kantonale und eidgenössische Interessensgruppen
- Ihre Mitgliedschaft in weiteren Interessengruppen, sofern dies für die Behandlung von Geschäften der Gemeinde relevant ist
Datum: | 3. Jan. 2024 |
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