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Teilrevision Gebührentarif

Teilrevision Gebührentarif

Der Gemeinderat Rifferswil hat, gestützt auf Art. 5 der Gebührenvorordnung der Gemeinde Rifferswil vom 01.01.2018, an seiner Sitzung vom 11.06.2024 eine Teilrevision des Gebührentarifs beschlossen. Die Änderungen betreffen die Gebühren im Bauwesen. Der Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.

Für Baugesuche, die vor dem 31.08.2024 beim Bauamt Rifferswil eingereicht wurden, gelten noch die bisherigen Gebühren nach altem Gebührentarif, auch wenn die Baubewilligung später ausgestellt wird.

Für Baugesuche, die ab dem 01.09.2024 beim Bauamt Rifferswil eingereicht wurden, gelten die neuen Gebühren nach aktuell gültigem Gebührentarif.



Datum der Neuigkeit 1. Sept. 2024